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Sicherheitsausrüstung für Boote

Sicherheitsausrüstung bezeichnet verschiedene lebensrettende Geräte. Es ist besser, etwas zu haben und nicht zu brauchen, als etwas zu brauchen und nicht zu haben. Um die Sicherheitsausrüstung für Boote rechtlich zu regeln, gibt es weltweit Vorschriften, Regeln, Dokumente und entsprechende Ergänzungen. Die Listen der erforderlichen Sicherheitsausrüstung unterscheiden sich in den EU-Ländern und den USA in ihrer Bedeutung. Wir beginnen mit den EU-Ländern.

FRANKREICH

Gemäß den französischen Vorschriften zur notwendigen Bootsausrüstung gibt es zwei Listen. Die Boote werden in Längen von 2,5 m bis 24 m und über 24 m unterteilt. Hier finden Sie eine kleine Checkliste mit der notwendigen Ausrüstung für Boote dieser beiden Kategorien.

Zwischen 2,5 m und 24 m Länge :

  • Ankergeschirr (Anker, Kette und Ankertau) angepasst an die Länge des Bootes
  • Zwei Festmacherleinen von mehr als 5 Metern, mindestens so lang wie das Boot
  • Zwei Ruder oder ein Paddel und ein Ruder (Boote unter 8 Metern)
  • Ein Bootshaken
  • Ein Hufeisen-Rettungsring
  • Eine Schwimmweste pro Person an Bord (auf Sportbooten besteht Schwimmwestenpflicht)
  • Eine Luftpumpe – Schlauchboote
  • Eine Zündsicherung – Sportboote
  • Ein oder mehrere CE-geprüfte Feuerlöscher
  • Ein Schöpfgefäß (angebracht) – Boote von 5 Metern oder weniger
  • Ein starrer 7-Liter-Eimer – Boote über 5 Meter
  • Ein Erste-Hilfe-Kasten (Verbände, Mull, Klebeband, lokales Antiseptikum usw.).

Über 24m Länge:

  • Ankergeschirr (Anker, Kette und Ankertau)
  • Schwimmende Fender
  • Dreiadrige Kabel (100, 60 und 30 Meter) oder Trossen
  • Erforderliche Ausrüstung für optische und akustische Signale sowie zur Kennzeichnung von Schiffen
  • Notlichter (zur Signalisierung von auf Grund stehenden oder gesunkenen Schiffen)
  • Eine blaue Flagge
  • Mindestens 3 Feuerlöscher (6 kg), entsprechend den Risiken
  • Eine Rettungsplane (kann einer Ausnahmegenehmigung unterliegen)
  • Eine Gangway (0,40 m x 4 m) mit Handläufen
  • Ein Bootshaken
  • Fernglas
  • Ein Erste-Hilfe-Kasten
  • Eine Axt
  • Zwei hufeisenförmige Rettungsringe oder Rettungsringe
  • Ein Behälter mit Deckel zur Aufbewahrung von öligen Lappen,
  • Eine Mann-über-Bord-Meldung
  • Ein Megaphon
  • Eine Badeleiter (wenn der Freibord größer als 1,5 m ist).
  • Eine nach EN395 zugelassene Rettungsweste pro Person an Bord
  • Ein Notfall-Schlauchboot

Und hier sehen Sie eine ausführlichere Beschreibung der Sicherheitsausrüstung mit einem zusätzlichen Kriterium: Art Ihrer Reise. Seereisen werden in Küstennähe (<6 Seemeilen vom Schutzraum) und Hochseereisen (>6 Seemeilen vom Schutzraum) unterteilt.

Allgemein: An Bord jedes Schiffes müssen drei funktionierende Feuerlöscher vorhanden sein. Weitere Gegenstände und Hilfsmittel zur Behebung von Unfällen an Bord sind: ein stabiler Eimer, ein Satz Holzkegel (oder etwas anderes, um Löcher im Rumpf zu verschließen), eine Bilgenpumpe und ein Werkzeugsatz, um kleinere Pannen selbst zu beheben. Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist ein Erste-Hilfe-Kasten mit Verbandsmaterial, Mull, Pflaster, Desinfektionsmittel und weiteren Utensilien.

Ankergeschirr: einen Anker, eine Kette und einen Bootshaken.

Schwimmwesten: Das Tragen einer Weste ist in felsigen Gebieten und bei großer Sturzgefahr obligatorisch. Pro Person muss mindestens eine Weste an Bord sein. Darüber hinaus kann bei Küstenfahrten (> 6 Seemeilen) eine Rettungsweste durch eine Schwimmhilfe ersetzt werden, die für Fahrten auf hoher See ungeeignet ist.

Fackeln und Fackeln: Bei allen Fahrten sollten mindestens eine wasserdichte Taschenlampe und drei rote Handfackeln an Bord sein. Bei hoher See (> 6 Seemeilen) sollten zusätzlich Fallschirmfackeln und schwimmende Rauchfackeln vorhanden sein.

Bojen: Alle Schiffe müssen für alle Fahrtarten mit 1 Festmacherboje (über 7 m) und 1 Hufeisen-Rettungsring mit automatisch aufrichtendem Licht ausgestattet sein.

SPANIEN

Für spanisches Seegebiet gibt es einige grundlegende Unterschiede in der Liste der erforderlichen Sicherheitsausrüstung. Es gibt sieben Navigationsgebiete in Spanien. Sie basieren alle auf der Entfernung, die für die Navigation benötigt wird. Die Gebiete sind:

  • Bereich 1: unbegrenzte Entfernung
  • Bereich 2: Bis zu 60 Meilen
  • Bereich 3: Bis zu 25 Meilen
  • Bereich 4: Bis zu 12 Meilen
  • Bereich 5: Bis zu 5 Meilen
  • Bereich 6: Bis zu 2 Meilen
  • Bereich 7: Geschützte Gewässer im Allgemeinen

Die gesamte Sicherheitsausrüstung an Bord muss von der spanischen Regierung genehmigt sein und den staatlichen und internationalen Standards wie FOM/1144/2003 und SOLAS (Internationales Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See) entsprechen.

Die Liste der benötigten Ausrüstung ist für die verschiedenen Bereiche unterschiedlich. Die vollständigste Liste ist beispielsweise für Bereich 1 und die kürzeste für Bereich 7. Hier sehen Sie eine Tabelle mit der benötigten Ausrüstung für die verschiedenen Bereiche.

Navigationsbereich 1 2 3 4 5 6 7
Rettungsinsel

1 pro maximaler Personenzahl an Bord

NEIN NEIN NEIN NEIN
Rettungsweste 1 pro Person an Bord (+10 % der Gesamtzahl in Bereich 1)
Rettungsring 2 1 1 1 NEIN NEIN NEIN
Fallschirmfackel 6 6 6 6 NEIN NEIN NEIN
Handflacker 6 6 6 6 3 3 NEIN
Aufsteigender Rauch 2 2 1 1 NEIN NEIN NEIN
Tragbarer Unterscheider Die Anzahl der Unterscheider richtet sich nach der Länge Ihres Schiffes. Für Schiffe mit geschlossener Kabine und einer Länge <10m ist Typ 21 B. L ist hier die Länge Ihres Schiffes.
10 m < L < 15 m – 1 Unterscheidungsmerkmal
15 m < L < 20 m – 2 Unterscheidungsmerkmale
20 m < L < 24 m – 3 Unterscheidungsmerkmale
Feuereimer 2 2 1 1 NEIN NEIN NEIN
Scoop 2 2 2 1 1 1 NEIN
Abluftventilator Binnenmotoren mit Elektrostart sollten mit einem elektrischen Lüfter ausgestattet sein
Blige-Pumpe 2 2 2 1 1 1 1
Festinstallation Schiffe, die mit Motoren für Kraftstoffe der Gruppe 1 (mit einem Flammpunkt unter 55 Grad Celsius) ausgerüstet sind, müssen mit einer fest installierten Feuerlöschanlage ausgestattet sein. Diese darf keine Halogengase verwenden, kann manuell von außen bedient werden und darf nicht in bewohnbaren Bereichen eingesetzt werden.
Gasdetektor Schiffe mit Brenngasanlagen, die sich ganz oder teilweise im Rumpf befinden, müssen über zentral im Kommandoposten angeordnete Gaserkennungssysteme verfügen, automatisch sein, über eine direkte Stromversorgung verfügen und sowohl über Licht- als auch über Tonsysteme verfügen.
Festmacherleine 2 2 2 2 2 2 2
Bootshaken 1 1 1 1 1 1 1
Ruder 1 1 1 1 1 1 1
Reparatursatz notwendig für alle Bereiche
Erste-Hilfe-Kasten für alle Bereiche notwendig, es gibt Kits für jeden Bereich


VEREINIGTE STAATEN

Nach Angaben der US-Behörden werden alle Freizeitboote in vier Klassen eingeteilt: A, 1, 2 und 3. Alle Sicherheitsausrüstungen müssen von der Küstenwache der Vereinigten Staaten genehmigt werden .

  • Klasse A ist für Wasserfahrzeuge mit einer Länge von weniger als 4,9 m/16 Fuß (z. B. Kanus und Kajaks).
  • Klasse 1 umfasst Schiffe mit einer Länge von 4,9–7,9 m/16–26 Fuß.
  • Klasse 2 umfasst Schiffe mit einer Länge von 7,9–12,2 m/26–40 Fuß.
  • Klasse 3 umfasst Schiffe mit einer Länge von 12,2–19,8 m/40–65 ft.

Die Sicherheitsausrüstung ist für alle Schiffsklassen vorgeschrieben. Dazu gehören: persönliche Schwimmwesten (PFDs) – eine pro Person an Bord; Feuerlöscher, optisches Notsignal; Tonerzeugungsgerät (Glocke, Hupe, Pfeife usw.); Rückzündungsschutz, Belüftung und Schiffsbeleuchtung. Alle Ausrüstungsteile müssen von der US-Küstenwache (USCG) zugelassen sein.

Apropos Schwimmwesten: Diese sollten während der Fahrt stets getragen werden. Aufblasbare Schwimmwesten sind für Wasserskifahrer verboten.

Belüftung. Es ist für Boote mit Benzinmotoren erforderlich. Die Für Boote, die vor dem 1. August 1980 gebaut wurden, gelten unterschiedliche Anforderungen. Mindestens 2 mit Hauben ausgestattete Lüftungskanäle für geschlossene Benzinmotoren für Boote vor dem 1. August 1980. Außerdem mindestens 2 Lüftungskanäle mit Benzintank für jeden geschlossenen Raum (Ausnahme: wenn ein Motor grundsätzlich mit einer Benzintankentlüftung außerhalb des Bootes ausgestattet ist und keine ungeschützten elektrischen Geräte oder Einheiten enthält).

Schiffsbeleuchtung: Alle Sportboote müssen zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang sowie bei eingeschränkter Sicht (Regen, Dunst, Nebel usw.) mit Navigationslichtern ausgestattet sein. Für die Klassen A, 1 und 2 (Boote unter 12 m) sind Seitenlichter, Kombinationslichter und ein Hecklicht erforderlich. Seitenlichter sind farbig (rot an Backbord, grün an Steuerbord) und müssen einen Horizontbogen von 112,5 Grad von geradeaus bis 22,5 Grad auf jeder Seite abdecken. Sie können durch eine kombinierte Lichtanlage in der Schiffsmitte bereitgestellt werden. Ein Hecklicht ist ein weißes Licht mit einem ununterbrochenen Bogen von 135 Grad.

Signalisierung. Von der USCG zugelassene visuelle Notsignalgeräte (VDS) müssen in allen US-Gewässern, einschließlich der Großen Seen, verwendet werden. VDS-Geräte sind nicht erforderlich, wenn die Gewässerbreite weniger als 2 Seemeilen beträgt. VDS können pyrotechnisch und nicht-pyrotechnisch sein.

Zu den von der USCG zugelassenen pyrotechnischen Geräten zählen handgehaltene oder luftgetragene rote Leuchtfackeln für den Einsatz bei Tag und Nacht, orangefarbener Rauch (nur bei Tag) und Abschussvorrichtungen für Luftgeräte.

Nicht-pyrotechnische optische Geräte müssen ebenfalls von der US-Küstenwache zertifiziert sein. Dazu gehören eine mindestens 90 cm x 90 cm große orangefarbene Flagge für den Tagesgebrauch und ein elektrisches Notlicht für die Nacht. Das elektrische Licht muss automatisch den internationalen Notrufcode (...---...) blinken lassen. Sie müssen außerdem gemäß den Anforderungen von 46 CFR 160.072 bzw. 161.013 gekennzeichnet sein.

Feuerlöscher. Feuerlöscher für den maritimen Einsatz sind auf Booten vorgeschrieben, bei denen eine Brandgefahr durch Kraftstoffsysteme und Motoren besteht. Es gibt zwei Arten von Feuerlöschern: BI und B-II. Sie unterscheiden sich in Größe und Löschmittelmenge. B-II ist größer und schwerer.

Die Anzahl der Feuerlöscher hängt davon ab, ob an Bord eine zugelassene Feuerlöschanlage installiert ist. Wenn die USCG die Anlage auf Ihrem Schiff zugelassen hat, ist die Anzahl der benötigten Feuerlöscher geringer.

Für Schiffe der Klassen A und 1 ohne festes System ist 1 Feuerlöscher vom Typ BI ausreichend. Für Schiffe der Klasse 2 sollten 2 BI oder 1 B-II für Schiffe ohne festes System und 1 BI für Schiffe mit zugelassenen festen Systemen vorhanden sein.

Und für Klasse 3 sollten es 3 BI oder 1 BI plus 1 B-II für Schiffe ohne festes System und 2 BI oder 1 B-II für Schiffe mit zugelassenen festen Systemen sein.

Blackflame-Feuerkontrolle. Benzinmotoren für Schiffe, die nach dem 25. April 1940 eingebaut wurden, müssen mit geeigneten Mitteln zur Kontrolle von Schwarzfeuerflammen ausgestattet sein (außer Außenbordmotoren). Eine Schwarzfeuersperre (BFA) muss mit einer flammendichten Verbindung an der Luftansaugung befestigt werden und den Standards SAE J-1928 oder UL 1111 entsprechen oder von der USCG zugelassen sein.

Unabhängig von den Anforderungen Ihres Yachthafens verfügen wir über alles, was Sie für die Ausstattung Ihres Bootes benötigen. Unsere gesamte Sicherheitsausrüstung ist zertifiziert und geprüft, um unseren Kunden maximale Sicherheit zu bieten. Wenn Sie Ihr Boot ausrüsten möchten, kontaktieren Sie uns einfach.